Frau verweigert Sex und wird verklagt - Ist sie schuld an der Trennung?
Home » Frau verweigert Sex und wird verklagt – Ist sie schuld an der Trennung?

Frau verweigert Sex und wird verklagt – Ist sie schuld an der Trennung?

von Arne
Flaggen Europa und mehr

Dass das Sexualleben in Beziehungen nicht immer so feurig ist wie in der Kennenlernphase, ist nicht wirklich etwas Neues. Ein Ehemann beziehungsweise Ex-Mann aus Frankreich scheint jetzt aber wirklich die Nase voll gehabt zu haben. Also zog er vor Gericht und verklagte seine Ex-Frau vor einem französischen Gericht: Die Frau habe ihre ehelichen Pflichten verletzt und habe dadurch die Ehe scheitern lassen!

Richter gibt dem Ehemann recht

Nachdem der Mann sich bereits durch einige Instanzen geklagt hatte, traf man sich vor dem Berufungsgericht in Versailles wieder. Die Richter gaben dem Mann recht und schoben der Frau die Schuld für das Scheitern der Beziehung zu. Der Grund: Das Ausbleiben der sexuellen Aktivität sei eine “schwere und wiederholte Verletzung der ehelichen Pflichten”.

Das ließ die Frau nicht auf sich sitzen und zog vor den EMGR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte). Dieser ist nicht an die französische Gerichtsbarkeit gebunden und soll für die Einhaltung der Menschenrechte in den EU-Ländern sorgen. Die Richter des EMGR kamen zu einem ganz anderen Ergebnis als die französischen Kollegen:

Eine regelmäßige Verpflichtung zum Sex sei nicht statthaft. Dies verstoße nämlich gegen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und gegen die Freiheit der eigenen Sexualität. Obendrein stünde diese Ansicht der Bekämpfung von häuslicher beziehungsweise sexueller Gewalt entgegen. Oder anders ausgedrückt: Jede nicht einvernehmliche Handlung sexueller Art sei eine Form der sexuellen Gewalt. Davon abgesehen sei die Zerrüttung der Ehe ohnehin schon zu weit fortgeschritten gewesen. Beide Parteien könnten aber innerhalb von 3 Monaten Rechtsmittel einlegen.

Frisch verheiratet Schwarz-Weiss

In Deutschland kein Thema

Um den Grund für die Klage zu verstehen, sollte man das französische Recht im Hinterkopf haben. Anders als in Deutschland kann der Grund für das Scheitern einer Ehe dort durchaus wichtig sein. Denn aus diesem Grund lassen sich dann nämlich Schadenersatzansprüche ableiten – und die können je nach individueller finanzieller Situation beträchtlich sein. Rechtsexperten sprechen hier von einer verschuldensabhängigen Scheidung.

Im vorliegenden Fall dürfte der Ex-Mann genau diese Hoffnung auf Ansprüche gehabt haben. Unabhängig davon ist es aber begrüßenswert, dass es in dieser Sache doch noch zu einem zeitgemäßen Urteil gekommen ist.

Tipp: Liebt ihr es auch zu wandern? Dann solltet ihr euch die Clips vom beliebten Wander-Experten Kraig Adams anschauen. Diese Aufnahmen sind einfach traumhaft!

You may also like

Kommentar hinterlassen